Die Bezahlung erfolgt – je nach Vereinbarung – entweder nach jeder Sitzung in bar oder per Überweisung.
Sie erhalten darüber eine Quittung und/oder Rechnung.
Ausfallregeln: Eine Absage bis zum Vorabend des Termins ist kostenfrei.
Im Falle einer Absage am Tag des Termins, ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. Im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen.
Sie erhalten darüber eine Quittung und/oder Rechnung.
Ausfallregeln: Eine Absage bis zum Vorabend des Termins ist kostenfrei.
Im Falle einer Absage am Tag des Termins, ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. Im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Therapie privat bezahle?
Zunächst einmal bekommen Sie wesentlich schneller einen Termin, da es eine allgemeine Unterversorgung in diesem Bereich der Psychotherapien gibt und Sie bei PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung meist mehrere Monate auf einen Termin warten müssen. Wenn Sie eine Beratung privat bezahlen, erfährt niemand etwas über Ihre persönlichen Anliegen und Hintergründe. Wird eine Therapie von der Kasse bezahlt, so geschieht dies ausschließlich nach einem ausführlichen Gutachten und einer Diagnose mit Krankheitswert. Diese Diagnose verbleibt dauerhaft in den Akten der Krankenkasse. |
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Möglichkeiten der Kostenerstattung
▪ Zusatz- und Privatkassen übernehmen die Kosten in bestimmten Fällen teilweise oder ganz. Dies hängt von Ihrem Vertrag ab und muss im Einzelfall von Ihnen erfragt werden. Klären Sie bitte bei Ihrer PKV, ob Ihr Tarif z.B. eine psychotherapeutische Heilpraktiker Behandlung umfasst.
▪ Wenn unzumutbar lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz in einer oder gar mehreren Kassenpraxen drohen, können privat und gesetzlich Versicherte einen Therapeuten ohne Kassenzulassung aufsuchen und dessen Privatrechnung bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen. Dieser Ausnahmefall ist in § 13 Abs. 3, 5, Sozialgesetzbuch geregelt. Damit die Kostenübernahme auch garantiert ist, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, entweder vor oder nach den fünf Probesitzungen und mitteilen, dass Sie keinen Therapeuten mit Kassenzulassung finden.
▪ Zusatz- und Privatkassen übernehmen die Kosten in bestimmten Fällen teilweise oder ganz. Dies hängt von Ihrem Vertrag ab und muss im Einzelfall von Ihnen erfragt werden. Klären Sie bitte bei Ihrer PKV, ob Ihr Tarif z.B. eine psychotherapeutische Heilpraktiker Behandlung umfasst.
▪ Wenn unzumutbar lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz in einer oder gar mehreren Kassenpraxen drohen, können privat und gesetzlich Versicherte einen Therapeuten ohne Kassenzulassung aufsuchen und dessen Privatrechnung bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen. Dieser Ausnahmefall ist in § 13 Abs. 3, 5, Sozialgesetzbuch geregelt. Damit die Kostenübernahme auch garantiert ist, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, entweder vor oder nach den fünf Probesitzungen und mitteilen, dass Sie keinen Therapeuten mit Kassenzulassung finden.
"Nicht die Dinge selbst beunruhigen die Menschen, sondern ihre Meinungen und die Urteile über die Dinge." Epiktet